Sobald man selbst in die Situation kommt, dass eine Klage ins Haus geflattert kommt oder man selbst Schadenersatzanspürche o. ä. geltend machen möchte, stellt sich die Frage: Warum soll ich einen Anwalt oder Kanzlei für Strafrecht beauftragen? Hier sei zu beachten, dass vor deutschen Landgerichten sowie den Gerichten der zweiten und dritten Instanz so oder so Anwaltszwang besteht.
Die Kanzlei Katja Günther kann Ihnen hier zur Seite stehen.Findet ein Verfahren vor einem dieser Gerichtsbarkeiten statt und Sie werden nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten, werden Sie in diesem Fall höchstwahrscheinlich unterliegen, da Sie als nicht anwesend angesehen werden. Ausnahme stellen Verhandlungen vor deutschen Amtsgerichten sowie in Strafsachen dar. Hier darf jede Partei sich auch selbst vor Gericht vertreten.
Man sollte sich jedoch fragen, ob man wirklich selbst in der Lage ist, seine Interessen zu vertreten oder doch besser auf auf Anwälte für Strafrecht wie zb. Katja Günther zurück greift. Oftmals erscheint eine Rechtsstreitigkeit als simpler, als sie sich in Wirklichkeit darstellt. Katja Günther kann in solchen Fällen allein schon aufgrund der Erfahrung und Ausbildung beratend tätig sein und zunächst die Erfolgschancen oder auch Risiken abschätzen.
Des weiteren haben Rechtsanwälte wie Katja Günther einen erweiterten Zugang zu Informationsmaterialien. Z.B. in Straf- oder Unfallsachen ist es Rechtsanwälten erlaubt, in die Strafakten der Staatsanwaltschaft oder Unfallakten der Polizeibehörden Einsicht zu nehmen. Auch für die Ausarbeitung wichtiger Schriftstücke wie Testamente oder Verträge empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Auch hier steht Ihnen die Kanzlei Katja Günther mit der Erfahrung zur Seite, um die richtigen Formulierungen zu finden und sich einschleichende Fehlerquellen zu vermeiden.
Die Kanzlei Katja Günther kann Ihnen hier zur Seite stehen.Findet ein Verfahren vor einem dieser Gerichtsbarkeiten statt und Sie werden nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten, werden Sie in diesem Fall höchstwahrscheinlich unterliegen, da Sie als nicht anwesend angesehen werden. Ausnahme stellen Verhandlungen vor deutschen Amtsgerichten sowie in Strafsachen dar. Hier darf jede Partei sich auch selbst vor Gericht vertreten.
Man sollte sich jedoch fragen, ob man wirklich selbst in der Lage ist, seine Interessen zu vertreten oder doch besser auf auf Anwälte für Strafrecht wie zb. Katja Günther zurück greift. Oftmals erscheint eine Rechtsstreitigkeit als simpler, als sie sich in Wirklichkeit darstellt. Katja Günther kann in solchen Fällen allein schon aufgrund der Erfahrung und Ausbildung beratend tätig sein und zunächst die Erfolgschancen oder auch Risiken abschätzen.
Des weiteren haben Rechtsanwälte wie Katja Günther einen erweiterten Zugang zu Informationsmaterialien. Z.B. in Straf- oder Unfallsachen ist es Rechtsanwälten erlaubt, in die Strafakten der Staatsanwaltschaft oder Unfallakten der Polizeibehörden Einsicht zu nehmen. Auch für die Ausarbeitung wichtiger Schriftstücke wie Testamente oder Verträge empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Auch hier steht Ihnen die Kanzlei Katja Günther mit der Erfahrung zur Seite, um die richtigen Formulierungen zu finden und sich einschleichende Fehlerquellen zu vermeiden.